Compliance, Umwelt & Nachhaltigkeit

CSRD vs NFRD

Verstehen Sie die wesentlichen Unterschiede und optimieren Sie Ihre Berichterstattung

4 Minuten28.07.2023

2014 verabschiedete die Europäische Kommission die Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen (NFRD). Ziel war es, Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen und Stakeholder dabei zu unterstützen, die ESG-Leistung der Zielunternehmen zu überwachen und zu bewerten. Kurz gesagt: Die Richtlinie forderte von bestimmten großen Unternehmen, dass sie Informationen über ihre Geschäftstätigkeit und ihren Umgang mit ESG-Herausforderungen offenlegen.

Die CSRD baut auf dem Ansatz der NFRD auf, zielt aber darauf ab, dass Unternehmen mehr und besser überprüfbare, zugänglichere und konsistentere nicht-finanzielle Daten bereitstellen. Sie ist der neue grundlegende Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und wird sich stark an der Struktur der Standards der Global Reporting Initiative (GRI) orientieren.

Verabschiedet wurde die CSRD am 21. April 2021. Sie trat am 5. Januar 2023 in Kraft und wird 2024 wirksam. Unternehmen, die bisher nach der NFRD berichtspflichtig waren, müssen 2025 über ihre Fortschritte aus dem Jahr 2024 berichten. Nach und nach weitet sich der Geltungsbereich der CSRD aus: 2026 werden große Unternehmen, die den Regelungen der NFRD nicht unterlagen, zur Berichterstattung verpflichtet. 2027 folgen schließlich börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und 2029 dann alle Nicht-EU-Organisationen mit umfangreichen Aktivitäten in der EU.

 

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Quellen

1  Will M, Brauweiler J (2020) Business Continuity Planning. In: Leal Filho W, Marisa Azul A, Brandli L, et al. (eds) Sustainable Cities and Communities. Springer International Publishing, Cham, pp 33–44
2  Will M, Brauweiler J (2020) Business Continuity Planning. In: Leal Filho W, Marisa Azul A, Brandli L, et al. (eds) Sustainable Cities and Communities. Springer International Publishing, Cham, pp 33–44

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