Gefahrstoffe

Die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510

Vorschriften für die rechtskonforme und sichere Zusammenlagerung verschiedener Gefahrstoffe

6 Minuten26.01.2022

Dieser Artikel ist eine Veröffentlichung des Quentic Partners DENIOS

Für die Lagerung von Gefahrstoffen mit unterschiedlichen Gefährdungspotenzialen gibt es einiges zu beachten. Denn die ungeordnete Lagerung kann zu gefährlichen Reaktionen führen. Eine rechtskonforme und vor allem sichere Zusammenlagerung verschiedener Gefahrstoffe ermöglicht die TRGS 510. Sie konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Wir geben Ihnen Im Folgenden einen Überblick über die rechtlichen Bestimmungen zur Zusammenlagerung von Gefahrstoffen.

Einstufung von Gefahrstoffen nach Lagerungsklassen

Zur Festlegung der Zusammenlagerungsmöglichkeiten nach TRGS 510 werden Gefahrstoffe in unterschiedliche Lagerklassen (LGK) eingestuft. Dies geschieht unter Berücksichtigung ihrer produktspezifischen Eigenschaften und Gefahrenpotenziale, die besondere vorbeugende Maßnahmen, z. B. des Brand- und Explosionsschutzes, bei der Lagerung erforderlich machen. Die Lagerklassen basieren dabei auf den Vorschriften des Gefahrstoffrechts, die Klasseneinteilung orientiert sich am Gefahrgutrecht.

  • Gefahrstoffe derselben Lagerklasse können in der Regel in einem Lagerabschnitt gelagert werden. | © DENIOS

Wie stufe ich ein Produkt in eine Lagerungsklasse ein?

Zur korrekten Einstufung eines Gefahrstoffs in eine Lagerklasse geben Ihnen die Angaben im Sicherheitsdatenblatt oder gefahrstoff- / transportrechtliche Kennzeichnungen Aufschluss. Bei als nicht gefährlich zu kennzeichnenden Stoffen können Produktinformationen des Lieferanten, zum Beispiel auf dem Etikett des Gebindes, zur Beurteilung herangezogen werden.

Was mache ich, wenn mir keine Informationen zur Lagerklasse vorliegen?

Für den Fall, dass keine Angaben zur Lagerklasse verfügbar sind, sollte die Zuordnung des Stoffes anhand eines festgelegten Einstufungsleitfadens erfolgen.

Einstufungsleitfaden

  • In einer Lagerklasse werden Gefahrstoffe mit solchen Gefahrenmerkmalen zusammengefasst, die als gleichartig angesehen werden und folglich auch gleichartige Schutzmaßnahmen erfordern.

  • Jeder Gefahrstoff wird nur in eine Lagerklasse eingestuft.

  • Die Lagerklasse ergibt sich aus dem Gefahrenmerkmal, das im Ablaufschema als erstes zutreffend ist.

Zusammenlagerung in Abhängigkeit der Lagerklasse

Sobald festgestellt wurde, in welche Lagerklasse die zu lagernden Gefahrstoffe einzustufen sind, geht es um die Frage, ob eine Zusammenlagerung grundsätzlich erlaubt, eingeschränkt erlaubt oder eine Separatlagerung erforderlich ist. In der Zusammenlagerungstabelle finden Sie dazu für jede Lagerklasse die entsprechenden Informationen.

Welche Informationen enthält die Zusammenlagerungstabelle?

In der Zusammenlagerungstabelle ist für jede Lagerklasse eine Aussage enthalten, ob eine Zusammenlagerung mit jeder der übrigen Lagerklassen grundsätzlich erlaubt, eine Separatlagerung erforderlich oder eine Einschränkung der Zusammenlagerung zu beachten ist. Es werden auch Lagergüter berücksichtigt, die nicht unter den Anwendungsbereich der TRGS 510 fallen.

Separatlagerung

Separatlagerung ist eine Getrenntlagerung in unterschiedlichen Lagerabschnitten mit einer Feuerwiderstandsdauer oder –fähigkeit von mindestens 90 Minuten.

Eingeschränkt erlaubte Zusammenlagerung

Bei eingeschränkt erlaubter Zusammenlagerung kann eine Zusammenlagerung der Gefahrstoffe nur unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. durch Getrenntlagerung, erfolgen. Getrenntlagerung liegt vor, wenn verschiedene Lagergüter in verschiedenen Lagerbereichen desselben Lagerabschnitts durch ausreichende Abstände oder durch Barrieren (z.B. durch Wände, Schränke aus nicht brennbarem Material, Produkte aus nicht brennbaren Stoffen der LGK 12 oder 13) oder durch Lagerung in baulich getrennten Auffangräumen voneinander getrennt werden. In den Erläuterungen zur Zusammenlagerungstabelle finden Sie spezifische Informationen zu jeder Stoffkonstellation.

DENIOS ist der führende Hersteller und Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für den betrieblichen Umweltschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz. Gesetzeskonforme Produkte, Lösungen und individuelle Dienstleistungen im Umgang mit Gefahrstoffen sind genauso seine Leidenschaft wie der Schutz natürlicher Ressourcen. Dieser Artikel ist eine Veröffentlichung der Seite www.denios.de, die wir Ihnen im Rahmen unserer Partnerschaft zur Verfügung stellen.

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